VGH Mannheim bestätigt Beschlagnahme zukünftiger illegaler Drogen

03.09.2019

Der Verwaltungsgerichthof hatte zu entscheiden, ob psychoaktive Stoffe, die kurz vor einem gesetzgeberischen Verbot stehen, bereits beschlagnahmt werden können.
VGH Mannheim bestätigt Beschlagnahme zukünftiger illegaler Drogen

Der Betreiber eines Onlinehandels dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als die Polizei im Juli dieses Jahres zwei LSD-Derivate auf Basis des Polizeirechts beschlagnahmt hat und in der Folge der VGH die Beschlagnahme als rechtmäßig bewertet hat. Die beiden Derivate standen nämlich erst kurz davor, in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen zu werden. Noch war dies nicht inkraftgesetzt. Folgerichtig wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Das Polizeipräsidium Tuttlingen hatte die Beschlagnahme der rund 35.000 Einheiten auf das Polizeigesetz BW gestützt. Die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen sei durch die Gefährlichkeit der Substanz und durch die geplante Aufnahme in das NpSG bewiesen. Dem Onlinehändler wurde zudem vorgehalten, dass eine legale Entsorgung der Substanzen bis zum Tag des Inkrafttreten des Verbots über das NpSG nicht sichergestellt sei.

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