VGH Hessen zur Bestenauslese und der Relevanz von dienstlichen Beurteilungen

15.06.2021

Hessischer VGH, Beschluss vom 15.06.2021, Az. 1 B 513/20. Schlagworte: Bestenauslese, Art. 33 II GG, Beurteilungen.
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 Leitsätze: 

Es stellt eine nicht zu rechtfertigende Beschränkung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Grundsatzes der Bestenauslese dar, wenn die auswählende Stelle in Fällen, in denen für einzelne Bewerber dienstliche Beurteilungen nicht erstellt werden können, von einer Auswahl nach dienstlichen Beurteilungen vollständig absieht. 

 

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