VGH BW zur Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung

15.03.2007

VGH BW, Beschluss vom 15.03.2007, Az. 4 S 339/07. Schlagworte: Beurteilung, Anlassbeurteilung, Regelbeurteilung.
VGH BW zur Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung

Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener Bewerber nur bei nicht erheblich unterschiedlicher Aktualität und Vergleichbarkeit der Beurteilungszeiträume

Leitsätze:

  1. Eine Anlassbeurteilung, die wegen der Beförderung eines Mitbewerbers nach der letzten Regelbeurteilung erforderlich geworden ist, kann nur dann gemeinsam mit den Regelbeurteilungen der übrigen Bewerber zur Grundlage von Personalentscheidungen gemacht werden, wenn beide auch im Verhältnis zueinander nicht von erheblich unterschiedlicher Aktualität sind (Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.06.2006 - 1 B 195/06 -).
  2. Deckt die Anlassbeurteilung eines Mitbewerbers einen Zeitraum ab, der sich unmittelbar an den letzten Beurteilungsstichtag anschließt und länger ist als der regelmäßig vorgesehene Beurteilungszeitraum einer Regelbeurteilung, ist unter dem Gesichtspunkt der Chancengleichheit auch für die Mitbewerber, für die nur eine Regelbeurteilung vorliegt, eine aktuelle Anlassbeurteilung zu erstellen.
  3. Dies gilt auch dann, wenn die Regelbeurteilungen nicht älter als 3 Jahre und daher für sich genommen noch hinreichend aktuell sind.

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- Verwaltungsgerichtshof Mannheim