VGH BW zur Vergabe von Statusämtern (Beförderungsämtern)

27.07.2016

VGH BW, Beschluss vom 27.07.2017, Az. 4 S 1083/16. Schlagworte: Beförderung, Auswahlverfahren, Konkurrentenstreit.
VGH BW zur Vergabe von Statusämtern (Beförderungsämtern)

Beschluss, Az. 4 S 1083/16, des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 27.07.2016 zur Besetzung von Beförderungsdienstposten und den Anforderungen an ein auf "Durchbeförderungen" angelegtes Auswahlverfahren.

Leitsätze:

  1. Der Dienstherr kann einen Beförderungsdienstposten während eines darauf bezogenen beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahrens an einen der Bewerber vergeben (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10.05.2016 - 2 VR 2.15 -, Juris, und Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

  2. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des unterlegenen Bewerbers besteht in diesen Fällen grundsätzlich kein Anordnungsgrund.

  3. Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass das Gebot aus § 51 Abs. 1 Satz 1 LBG, Regelbeurteilungen zu erstellen, auch für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände (vgl. § 1 LBG) gilt.

  4. Ein auf "Durchbeförderungen" angelegtes Auswahlverfahren ist grundsätzlich nicht mit Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbaren, wenn der Dienstherr dabei über die Vergabe von Statusämtern (Beförderungsämtern) entscheidet, die Auswahl dafür aber nicht an den Anforderungen des betroffenen Statusamts, sondern nur an denjenigen eines bestimmten Dienstpostens ausrichtet.

Externer Link:

- Verwaltungsgerichtshof Mannheim