VGH BW zur Rufbereitschaft im Kriminaldauerdienst (Rufbereitschaft = Arbeitszeit)
21.06.2021
VGH BW, Beschluss vom 21.06.2021, Az. 4 S 1809/20. Schlagworte: Arbeitszeit, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, KDD.
Leitsatz: Rufbereitschaftszeiten des Kriminaldauerdienstes sind auch im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 09.03.2021 - C-580/19 - <RJ>, Juris) in der Regel keine Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG. Dies gilt selbst dann, wenn es in Dienststellen die Vorgabe gegeben haben sollte, binnen 30 Minuten am jeweiligen Einsatzort zu sein.
Fundstelle(n):
- Verwaltungsgerichtshof BW, Entscheidung im Volltext auf landesrecht-bw.de