VGH BW zur Rufbereitschaft im Kriminaldauerdienst (Rufbereitschaft = Arbeitszeit)

21.06.2021

VGH BW, Beschluss vom 21.06.2021, Az. 4 S 1809/20. Schlagworte: Arbeitszeit, Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst, KDD.
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Leitsatz: Rufbereitschaftszeiten des Kriminaldauerdienstes sind auch im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 09.03.2021 - C-580/19 - <RJ>, Juris) in der Regel keine Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG. Dies gilt selbst dann, wenn es in Dienststellen die Vorgabe gegeben haben sollte, binnen 30 Minuten am jeweiligen Einsatzort zu sein. 

 

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