VGH BW zur Pflicht einen behandelnden Privatarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden
07.08.2008
VGH BW, Beschluss vom 07.08.2008, Az. 4 S 1068/08. Schlagworte: Polizeiarzt, Dienstfähigkeit.
Leitsatz
Von einem Richter kann aufgrund seiner aus der dienstrechtlichen Treuepflicht resultierenden Mitwirkungspflicht verlangt werden, zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung einen behandelnden Privatarzt gegenüber dem Amtsarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Eine derartige Verpflichtung verstößt grundsätzlich nicht gegen die richterliche Unabhängigkeit.
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