VGH BW zur Pflicht einen behandelnden Privatarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden

07.08.2008

VGH BW, Beschluss vom 07.08.2008, Az. 4 S 1068/08. Schlagworte: Polizeiarzt, Dienstfähigkeit.
VGH BW zur Pflicht einen behandelnden Privatarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden

Leitsatz

Von einem Richter kann aufgrund seiner aus der dienstrechtlichen Treuepflicht resultierenden Mitwirkungspflicht verlangt werden, zur Durchführung einer amtsärztlichen Untersuchung einen behandelnden Privatarzt gegenüber dem Amtsarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Eine derartige Verpflichtung verstößt grundsätzlich nicht gegen die richterliche Unabhängigkeit.

Externer Link:

- Verwaltungsgerichtshof Mannheim