VGH BW zur notwendigen Unterrichtung vor Disziplinarverfügungen

02.03.2011

VGH BW, Entscheidung vom 02.03.2011, Az. DL 13 S 2492/10. Schlagworte: Disziplinarverfahren, Unterrichtungspflicht.
VGH BW zur notwendigen Unterrichtung vor Disziplinarverfügungen

Der Verwaltungserichtshof bestätigt die Pflicht des Dienstherrn einen Beamten über die Art der beabsichtigten Disziplinarmaßnahme, im Falle einer Geldbuße auch über deren Höhe, sowie das Recht zur Beteiligung des Personalrates zu unterrichten.

Leitsatz:

Entschließt sich die Disziplinarbehörde zur Verhängung einer Geldbuße, so muss sie rechtzeitig vor Erlass der Disziplinarverfügung den Beamten sowohl über die geplante Disziplinarmaßnahme als auch über deren Höhe informieren und gleichzeitig auf sein Antragsrecht auf Beteiligung des Personalrats hinweisen.

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