VGH BW zur Freihalteverpflichtung in einem Konkurrentenstreitverfahren
15.02.2021
VGH BW, Beschluss vom 15.02.2021, Az. 4 S 3347/20. Schlagworte: Auswahlverfahren, Konkurrentenstreit, Rechtsschutz, Freihalten der Stelle.
Leitsätze:
- Ist in einem Konkurrentenstreitverfahren eine Freihalteverpflichtung bereits rechtskräftig (§ 121 VwGO analog) durch Beschluss tituliert, steht dies dem Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung, die auf dasselbe Ziel gerichtet ist, entgegen; statthaft ist insoweit ein Zwangsvollstreckungsantrag, wenn zu befürchten ist, dass die Behörde die untersagten Beförderungen vornimmt.
- Die Zusage einer Behörde, eine Stelle bis zum rechtskräftigen Abschluss der Hauptsache freizuhalten, stellt eine eigene Anspruchsgrundlage dar, auf die - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - eine einstweilige Anordnung gestützt werden kann.
Fundstelle(n):
- VGH Baden-Württemberg, Entscheidung im Volltext