VGH BW zur Freihalteverpflichtung in einem Konkurrentenstreitverfahren

15.02.2021

VGH BW, Beschluss vom 15.02.2021, Az. 4 S 3347/20. Schlagworte: Auswahlverfahren, Konkurrentenstreit, Rechtsschutz, Freihalten der Stelle.
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Leitsätze: 

  1. Ist in einem Konkurrentenstreitverfahren eine Freihalteverpflichtung bereits rechtskräftig (§ 121 VwGO analog) durch Beschluss tituliert, steht dies dem Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung, die auf dasselbe Ziel gerichtet ist, entgegen; statthaft ist insoweit ein Zwangsvollstreckungsantrag, wenn zu befürchten ist, dass die Behörde die untersagten Beförderungen vornimmt.
  1. Die Zusage einer Behörde, eine Stelle bis zum rechtskräftigen Abschluss der Hauptsache freizuhalten, stellt eine eigene Anspruchsgrundlage dar, auf die - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - eine einstweilige Anordnung gestützt werden kann.

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