VGH BW zur Einholungspflicht einer ergänzenden amtsärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

02.03.2021

VGH BW, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 4 S 1608/20. Schlagworte: Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Attest, Amtsarzt, Polizeiarzt.
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Leitsätze: 

  1. Bei hinreichenden Anhaltspunkten für Zweifel an der Aussagekraft der von einem Beamten vorgelegten privatärztlichen Bescheinigungen zum Beleg einer Erkrankung ist der Dienstherr auf Grundlage von § 68 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Satz 3 LBG ermächtigt, dem Beamten aufzugeben, entweder umgehend den Dienst anzutreten oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Amtsarztes oder beamteten Arztes vorzulegen und hierfür eigeninitiativ beim Gesundheitsamt / beamteten Arzt vorzusprechen.
  1. Entgegen Ziff. 41.1 BeamtVwV sind (Amts-)Ärzte des Gesundheitsamts und sonstige beamtete Ärzte gleichermaßen für die Erstellung von Nachweisen im Sinne von § 68 Abs. 2 Satz 2 LBG und die Durchführung der hierfür erforderlichen Untersuchungen zuständig.

 

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