VGH BW zur Bewertung einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

15.12.2022

VGH BW, Beschluss vom 15.12.2022, Az. 6 S 1420/22. Schlagworte: Rechtsextremismus, Waffenrechtliche Erlaubnis, Waffenbehörde, WaffG
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Leitsatz: 

Im offenen Bekenntnis zum Nationalsozialismus kommt regelmäßig eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber den elementaren Grundsätzen der Verfassung zum Ausdruck, aus der sich ergibt, dass Bestrebungen verfolgt werden, die im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) aa) WaffG gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind, und damit in der Regel eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit begründen.

 

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