VGH BW zur Befangenheit eines Amtsträgers im Disziplinarverfahren

27.10.2022

VGH BW, Urteil vom 27.10.2022, Az. DL 16 S 752/22. Schlagworte: Disziplinarverfahren, Einleitung, Befangenheit.
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Leitsätze: 

  1. Vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens getätigte Äußerungen eines Amtsträgers in einem Zeitungsinterview können geeignet sein, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (hier bejaht).
  1. Ob ein Anhörungsmangel im Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung geheilt ist, beurteilt sich nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG. Die aus § 23 Abs. 6 LDG folgende Abänderungsbefugnis und Aktualisierungspflicht führen nicht dazu, dass ein Anhörungsmangel auch dann unbeachtlich ist, wenn die unterbliebene Anhörung tatsächlich nicht nachgeholt wurde.

 

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