VGH BW zur Befangenheit eines Amtsträgers im Disziplinarverfahren
27.10.2022
VGH BW, Urteil vom 27.10.2022, Az. DL 16 S 752/22. Schlagworte: Disziplinarverfahren, Einleitung, Befangenheit.
Leitsätze:
- Vor Einleitung eines Disziplinarverfahrens getätigte Äußerungen eines Amtsträgers in einem Zeitungsinterview können geeignet sein, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (hier bejaht).
- Ob ein Anhörungsmangel im Verfahren über die vorläufige Dienstenthebung geheilt ist, beurteilt sich nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG. Die aus § 23 Abs. 6 LDG folgende Abänderungsbefugnis und Aktualisierungspflicht führen nicht dazu, dass ein Anhörungsmangel auch dann unbeachtlich ist, wenn die unterbliebene Anhörung tatsächlich nicht nachgeholt wurde.
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