VGH BW zur Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens

16.10.2007

VGH BW, Beschluss vom 16.10.2007, Az. 4 S 2020/07. Schlagworte: Dienstpostenbewertung, Auswahlentscheidung.
VGH BW zur Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens

Leitsätze:

    1. Zum Anordnungsgrund für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem sich ein Bewerber gegen die im Wege der Umsetzung vorgesehene Übertragung eines "Bewährungsdienstpostens" auf einen Mitbewerber wendet.
    2. Der Dienstherr legt sich nicht nur gegenüber Beförderungsbewerbern, sondern auch gegenüber Versetzungs- oder Umsetzungsbewerbern auf eine Auswahl nach den Maßstäben von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung fest, wenn er sich - nach dem Inhalt der Ausschreibung oder bei sonstigen deutlichen Anhaltspunkten - dafür entscheidet, bei der konkreten Stellenbesetzung allein diese Maßstäbe zu beachten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237).
    3. Auch ein Umsetzungsbewerber hat, wenn sich der Dienstherr dahingehend gebunden hat, ausnahmsweise einen Anspruch darauf, dass dieser das ihm bei der Entscheidung über die Umsetzung zustehende Auswahlermessen nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 11 Abs. 1 LBG (BG BW) entsprechend unter Einhaltung etwaiger Verfahrenvorschriften fehlerfrei ausübt.

Orientierungssatz 
 
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sich der um eine Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit durch die Ernennung eines Mitbewerbers erledigt, weil mit der Ernennung und der Einweisung des Mitbewerbers in eine besetzbare Planstelle diese dem Dienstherrn nicht mehr zur Verfügung stehe und auch der Dienstposten wegen des dem Ernannten zustehenden Anspruchs auf ein seinem statusrechtlichen Amt entsprechendes abstrakt und konkret-funktionelles Amt nicht mehr frei sei (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 21.08.2003 - 2 C 14.02 -, BVerwGE 118, 370), ist nicht auf den Fall übertragbar, dass dem Mitbewerber nur im Wege der Umsetzung ein bestimmter Dienstposten (ein Amt im konkret-funktionellen Sinne) übertragen worden ist.

Externer Link:

- Verwaltungsgerichtshof Mannheim