VGH BW zum Besitz von Kinderpornographie
20.06.2012
VGH BW, Urteil vom 20.06.2012, Az. DL 13 S 155/12. Schlagworte: Disziplinarrecht.
Leitsätze:
- Der strafbewehrte Besitz kinderpornographischen Materials ist bereits dann gegeben, wenn dieses im Internet gezielt aufgerufen, in den Arbeitsspeicher geladen und am Bildschirm betrachtet wird.
- Ist auf heruntergeladenen kinderpornographischen Bildern ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern erkennbar, fällt der Umstand, dass diese Bilder Thumbnail-Größe haben und am Ende einer Internetsitzung wieder gelöscht werden, nicht erheblich zu Gunsten des Beamten ins Gewicht.
- Der auf Grund des Besitzes kinderpornographischen Materials eingetretene Autoritäts- und Ansehensverlust eines Lehrers kann durch eine Therapie nicht rückgängig gemacht werden (wie BVerwG, Beschluss vom 25.05.2012 - 2 B 133.11 -; Urteil des Senats vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -).
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