VGH BW zum Besitz von Kinderpornographie

20.06.2012

VGH BW, Urteil vom 20.06.2012, Az. DL 13 S 155/12. Schlagworte: Disziplinarrecht.
VGH BW zum Besitz von Kinderpornographie

Der Disziplinarsenat des VGH Baden-Württemberg hat sich in seinem Urteil vom 20.6.2012, Az. DL 13 S 155/12, mit dem Besitz kinderpornografischern Bilder eines Lehrers auseinandergesetzt.

Leitsätze:

  1. Der strafbewehrte Besitz kinderpornographischen Materials ist bereits dann gegeben, wenn dieses im Internet gezielt aufgerufen, in den Arbeitsspeicher geladen und am Bildschirm betrachtet wird.
  2. Ist auf heruntergeladenen kinderpornographischen Bildern ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern erkennbar, fällt der Umstand, dass diese Bilder Thumbnail-Größe haben und am Ende einer Internetsitzung wieder gelöscht werden, nicht erheblich zu Gunsten des Beamten ins Gewicht.
  3. Der auf Grund des Besitzes kinderpornographischen Materials eingetretene Autoritäts- und Ansehensverlust eines Lehrers kann durch eine Therapie nicht rückgängig gemacht werden (wie BVerwG, Beschluss vom 25.05.2012 - 2 B 133.11 -; Urteil des Senats vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -).

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