VGH BW zu Folgen einer Falschberatung durch das LBV BW

13.12.2022

VGH BW, Urteil vom 13.12.2022, Az. 4 S 844/22. Schlagworte: LBVBW, Beratung, Falschberatung, Schadensersatzanspruch, Mitverschulden.
Arek Socha - Pixabay

Leitsatz: Eine Falschberatung des Landesamts für Besoldung und Versorgung über zu erwartende Versorgungsbezüge kann einen gegen das Land gerichteten Anspruch eines Beamten auslösen, im Wege des Schadensersatzes so gestellt zu werden, als stünden ihm höhere Versorgungsbezüge zu. 

In Sachen Mitverschulden: vgl. RN16, 17 – während das VG noch sehr hohe Maßstäbe an die Pflicht des Beamten zur Prüfung der Auskunft (und dem Erkennen der Unvollständig) gelegt hat, reduziert das VGH dessen Verpflichtung: „Nur weil er in der Lage gewesen sei, eine präzise Anfrage zu stellen, habe das Verwaltungsgericht nicht annehmen dürfen, dass er nach seinem individuellen Erkenntnisvermögen auch hätte erkennen können und müssen, dass die ihm erteilte Vermögensauskunft vom 30.01.2018 nicht vollständig gewesen sei. Er habe die Richtigkeit der Auskunft nicht anzweifeln müssen. Er habe sich durch Informationsmaterial versucht kundig zu machen, sei aber kein Volljurist. Ihm sei lediglich zumutbar gewesen, die Darstellung in der Auskunft in tatsächlicher Hinsicht zu kontrollieren und die Schlüssigkeit der Ermittlung nachzuvollziehen. Nachdem er eine konkrete Frage gestellt habe, die ihm durch die Auskunft vom 30.01.2018 bestätigt worden sei, habe es keine Veranlassung gegeben, diese Auskunft infrage zu stellen. Das Verwaltungsgericht setze den Sorgfaltsmaßstab zu hoch an, zumal die Regelungen zur Anrechnung der Rente kompliziert seien.“ 

 

Fundstelle(n):