VGH BW rügt erneut Beförderungsauswahl
23.01.2017
VGH BW, Beschluss vom 23.01.2017, Az. 4 S 2241/16. Schlagworte: Beförderung, Auswahlverfahren, Konkurrentenstreit.
Leitsätze
- Bei dienstlichen Beurteilungen, bei denen die Bildung eines Gesamturteils vorgesehen ist, mit dem die Einzelwertungen in einer nochmaligen eigenständigen Wertung zusammengefasst werden, verbietet sich nicht nur die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.03.2007 - 2 C 2.06 - und Beschluss vom 21.03.2012 - 2 B 18.11 -, jeweils Juris m.w.N.), sondern auch der Rückgriff auf das arithmetische Mittel der Einzelbewertungen zur Begründung eines Beurteilungsvorsprungs bei gleichem Gesamturteil.
- Die Einbeziehung der Beurteilung der Befähigungsmerkmale in eine Gesamtsaldierung widerspricht zudem dem Sinn der Befähigungsanalyse, mit der individuelle Stärken und Schwächen des Beamten herausdifferenziert werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.03.2015 - 2 C 12.14 -, Juris).
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