VGH BW – Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten vor Eintritt in das Beamtenverhältnis

25.02.2019

VGH Mannheim, Urteil vom 25.02.2019, Az. 4 S 1238/17; Beamte, Anrechnung Kindererziehungszeiten
VGH BW – Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten vor Eintritt in das Beamtenverhältnis

Leitsätze

  1. Kindererziehungszeiten vor Eintritt in das Beamtenverhältnis können bei der Festsetzung des Zeitpunkts des Aufsteigens in den Stufen der Besoldungsgruppen nur berücksichtigt werden, wenn sie förderliche Vordienstzeiten unterbrechen, d.h. in einem konkreten zeitlichen Zusammenhang zu diesen stehen.
  2. Die gesetzliche Beschränkung der besoldungsrechtlichen Berücksichtigung vordienstlicher Kindererziehungszeiten auf Zeiten der Unterbrechung förderlicher Vordienstzeiten ist vom weiten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum gedeckt und stellt keine mittelbare Geschlechterdiskriminierung dar. Sie ist sowohl verfassungs- als auch unionsrechtskonform.

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