VGH BW - Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine Beförderung

12.07.2005

VGH BW, Beschluss vom 12.07.2005, Az. 4 S 915/05. Schlagworte: Beförderung, Auswahlentscheidung, Anlassbeurteilung.
VGH BW - Anlassbeurteilung eines Polizeibeamten als Entscheidungsgrundlage für eine Beförderung

Leitsätze:

  1. Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Bewerberauswahl reicht es aus, dass ein gegen die dienstliche Beurteilung gerichteter Rechtsbehelf aussichtsreich ist und die Auswahl des betreffenden Bewerbers nach rechtsfehlerfreier Beurteilung möglich erscheint. An der Auffassung, dass sich die Überprüfung von dienstlichen Beurteilungen in einem gerichtlichen Eilverfahren zur Sicherung des Bewerberanspruchs auf offensichtliche Fehler zu beschränken hat (vgl etwa Beschluss des Senats vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267 = NVwZ-RR 2000, 37), wird nicht festgehalten.
  2. Der Dienstherr darf anlässlich der Bewerbung eines lebensälteren Polizeivollzugsbeamten, der nach Nr 2.3, 1. Spiegelstrich der am 01.01.2004 in Kraft gesetzten Verwaltungsvorschrift Beurteilung Polizeivollzugsdienst - VwV-Beurteilung Pol - vom 22.10.2003 (GABl S 650) keiner Regelbeurteilung mehr unterliegt, nach pflichtgemäßem Ermessen eine Anlassbeurteilung erstellen und auf deren Grundlage über seine Beförderung entscheiden.
  3. Zu den Anforderungen an die Beurteilungskompetenz von Beurteilern.

Externer Link:

- Verwaltungsgerichtshof Mannheim