VGH BW - Anforderungsprofil bei Stellenausschreibungen
07.12.2010
VGH BW, Beschluss vom 07.12.2010, Az. 4 S 2057/10. Schlagworte: Stellenausschreibung, Anforderungsprofil, Konstitutive Merkmale.

Leitsätze:
- Die Nichterfüllung eines (zulässigerweise aufgestellten) so genannten konstitutiven Anforderungsprofils durch einen Bewerber gebietet dem Dienstherrn, diesen bei der Auswahlentscheidung unberücksichtigt zu lassen. Als "konstitutiv" einzustufen sind dabei diejenigen Merkmale des Anforderungsprofils, die zwingend vorgegeben und anhand objektiv überprüfbarer Kriterien als tatsächlich gegeben letztlich eindeutig und unschwer festzustellen sind.
- Zur Abgrenzung des konstitutiven vom beschreibenden Anforderungsprofil.
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