VGH BW zur Einstellung und Strukturierung eines Auswahlverfahrens
14.01.2020
VGH BW, Entscheidung vom 31.10.2019, Az. 4 S 2420/19. Schlagworte: Beamteneinstellung, Neueinstellung, Auswahlverfahren, Art. 33 II GG
Leitsätze:
- Bei einer Neueinstellung kann maßgeblich auf das Ergebnis eines formell und materiell den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügenden strukturierten Auswahlgesprächs abgestellt werden, wenn die Bewerbergruppe heterogen ist, d.h. insbesondere aus externen Einstellungs- und Versetzungsbewerbern besteht. (Rn.11)
- Bewerbungsunterlagen, vor allem für die Laufbahnbefähigung maßgebliche Abschlusszeugnisse, Beurteilungen und sonstige Zeugnisse, müssen dennoch (etwa tabellarisch gegenübergestellt) ausgewertet und in der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden. (Rn.10)
- Im Rahmen einer solchen Auswahlentscheidung gelten nicht die für Beförderungen entwickelten Grundsätze, denn dienstliche Beurteilungen sind insoweit nur im Binnensystem eines Dienstherrn aussagekräftig. (Rn.11)
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Volltext