VGH BW zur Einstellung und Strukturierung eines Auswahlverfahrens

14.01.2020

VGH BW, Entscheidung vom 31.10.2019, Az. 4 S 2420/19. Schlagworte: Beamteneinstellung, Neueinstellung, Auswahlverfahren, Art. 33 II GG
VGH BW zur Einstellung und Strukturierung eines Auswahlverfahrens

Leitsätze: 

  1. Bei einer Neueinstellung kann maßgeblich auf das Ergebnis eines formell und materiell den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügenden strukturierten Auswahlgesprächs abgestellt werden, wenn die Bewerbergruppe heterogen ist, d.h. insbesondere aus externen Einstellungs- und Versetzungsbewerbern besteht. (Rn.11)
  1. Bewerbungsunterlagen, vor allem für die Laufbahnbefähigung maßgebliche Abschlusszeugnisse, Beurteilungen und sonstige Zeugnisse, müssen dennoch (etwa tabellarisch gegenübergestellt) ausgewertet und in der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden. (Rn.10)
  1. Im Rahmen einer solchen Auswahlentscheidung gelten nicht die für Beförderungen entwickelten Grundsätze, denn dienstliche Beurteilungen sind insoweit nur im Binnensystem eines Dienstherrn aussagekräftig. (Rn.11)

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