VG Stuttgart zum Anspruch eines SEK-Beamten auf erhöhtes Unfallruhegehalt wegen eines qualifizierten Dienstunfalls

16.12.2021

VGS, Urteil vom 16.12.2021, Az. 14 K 1911/20. Schlagworte: Spezialeinheiten, SEK, Unfallruhegehalt, Unfallschutz.
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Leitsätze: 

  1. Zum Anspruch eines SEK-Beamten auf erhöhtes Unfallruhegehalt aufgrund eines bei einer Einsatzfahrt erlittenen qualifizierten Dienstunfalls;
  1. Der Bewertung als Einsatzfahrt mit objektiv gesteigerter Gefährdungslage steht nicht entgegen, dass der Beamte sich für die besonders gefährliche Handlungsalternative entschieden hat.
  1. In Anbetracht der hohen Erwartungen, die an Beamte der Eliteeinheit eines SEK angesichts ihrer hochspezialisierten Ausbildung bei der Ausübung ihrer Diensttätigkeit, der Bekämpfung schwerer und schwerster Gewaltkriminalität, gestellt werden, muss ihnen ein angemessener Entscheidungsspielraum dafür zugestanden werden, welches Risiko sie in welcher Einsatzlage einzugehen für notwendig erachten. Dabei müssen sie auf ihre Einschätzung der eigenen Fähigkeiten zur Bewältigung des jeweiligen Risikos vertrauen können und dürfen.
  1. Diese Entscheidung müssen die Beamten ausschließlich anhand der Anforderungen des jeweiligen konkreten Einsatzes treffen können, ohne dabei Gefahr zu laufen, die besondere Fürsorge des Dienstherrn, die in der Regelung des erhöhten Unfallruhegehalts in § 52 Abs. 1 LBeamtVGBW zum Ausdruck kommt, zu verlieren.

 

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