VG Neustadt (an der Weinstraße) – Dienstunfallschutz bei Versetzung in den Dienst
17.02.2021
Das Urteil selbst ist nicht kostenfrei veröffentlicht worden. Dennoch wurde es in verschiedenen Newslettern und Aufsätzen besprochen.
Sachverhalt: „Im konkreten Fall eilte ein Polizeibeamter seiner Lebensgefährtin zur Hilfe, als diese verbal angegriffen und beleidigt wurde. Im weiteren Verlauf der zunehmend aggressiven Auseinandersetzung fuhr einer der beteiligten Männer mit seinem Pkw auf den Polizisten zu, verletzte ihn hierdurch am Bein und versetzte ihm im Anschluss einen Faustschlag seitlich von hinten gegen den Kopf, wofür er später strafgerichtlich wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Der Beamte war kurz bewusstlos, seine Lebensgefährtin rief mit ihrem Mobiltelefon eine Polizeistreife, die nach ihrem Eintreffen die weitere Bearbeitung übernahm.“ (Quelle: Beck Aktuell, Heute im Recht, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-neustadt-an-der-weinstrasse-dienstunfall-bei-sich-in-den-dienst-versetzen-eines-polizisten-in-seiner-freizeit)
Der Dienstherr, das Land Rheinland-Pfalz, verweigerte dem Beamten eine Dienstunfallfürsorge mit der Begründung, der Streit habe im Privaten stattgefunden und es wäre nicht erforderlich gewesen, dass sich der Beamte in den Dienst versetzt. Das VG Neustadt an der Weinstraße sah dies anders und gab dem Beamten recht. Demnach habe er sich wirksam in den Dienst versetzt und in der Folge wäre die Verletzung als Dienstunfall anzuerkennen.
Fundstelle(n):
- Beck Aktuell, Heute im Recht, 31.03.2021, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/vg-neustadt-an-der-weinstrasse-dienstunfall-bei-sich-in-den-dienst-versetzen-eines-polizisten-in-seiner-freizeit
- Haufe Online, 07.04.2021, https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/dienstunfall-sich-selbst-in-den-dienst-versetzen_144_540504.html
- Rechtsanwälte Bertling und Münster, Hamburg – zwei Urteile zur Abgrenzung
- Justiz Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung Nr. 10/21 vom 31.03.2021