VG Köln zur Identitätsüberprüfung durch Mobilfunkanbieter bei Prepaid-Karten
13.11.2020
VG Köln, Urteil vom 13.11.2020, Az. 9 K 573/18. Schlagworte: Prepaid, Mobilfunk, Handy, Identitätsüberprüfung, Bundesnetzagentur, Personalausweiskopie, Bestandsdaten.
Das Urteil enthält keine Leitsätze.
Überschrift und Teaser des Beitrags auf Beck.de bringen den Inhalt auf den Punkt:
„Keine zweite Identitätsüberprüfung beim Verkauf von Prepaid-Karten durch Mobilfunkanbieter
Die Regelung der Bundesnetzagentur, nach der sich ein Mobilfunkanbieter beim Verkauf von Prepaid-Karten durch einen Vertriebspartner eine Personalausweiskopie zusenden lassen und die Nutzerdaten selbst nochmals überprüfen muss, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln am 13.11.2020 entschieden.“
Anmerkung: Damit obliegt es den Vertreibern von Prepaid-Karten eine entsprechende Identitätsprüfung vorzunehmen. Die Unzulänglichkeiten dabei waren wiederum Ausgangspunkt für die Änderungen der doppelten Überprüfung.
Fundstelle(n):
- VG Köln, Urteil im Volltext auf openJur
- de, Beitrag vom 01.12.2020: „Keine zweite Identitätsüberprüfung beim Verkauf von Prepaid-Karten durch Mobilfunkanbieter“