VG Karlsruhe zur mangelhaften Unterrichtung und unterbliebener Erstanhörung im Disziplinarverfahren

10.03.2022

VG KA, Urteil vom 10.03.2022, Az. DL17K1218/21. Schlagworte: Disziplinarverfahren, Unterrichtung, Erstanhörung, Personalratsbeteiligung, Informationsanspruch.
Arek Socha - Pixabay

Leitsätze: 

  1. Die Aufhebung einer Disziplinarverfügung wegen einer mangelhaften Unterrichtung des betroffenen Beamten anlässlich der Einleitung und Ausdehnung des Disziplinarverfahrens scheidet aus, wenn vor deren Erlass klar erkennbar gewesen ist, welches konkrete Dienstvergehen dem Beamten zur Last gelegt wird.
  1. Die Aufhebung einer Disziplinarverfügung wegen einer unterbliebenen Erstanhörung des betroffenen Beamten kommt nicht in Betracht, wenn das Erstanhörungsrecht vor Erlass der streitgegenständlichen Verfügung funktionslos geworden ist.
  1. Die von der Dienststelle anlässlich der Mitwirkung des Personalrats bei Erlass von Disziplinarverfügungen zu erfüllende Unterrichtungspflicht korrespondiert mit einem entsprechenden Informationsanspruch des Personalrats. Macht dieser von dem ihm gegenüber der Dienststelle zustehenden Informationsanspruch keinen Gebrauch, auch wenn eine Geltendmachung aus der Sicht einer objektiven Personalvertretung zweckdienlich gewesen wäre, wird dadurch die Disziplinarverfügung nicht rechtswidrig.
  1. Eine Irreführung oder Täuschung des Personalrats durch ungenaue Angaben in der Personalratsvorlage der Dienststelle ist grundsätzlich nicht gegeben, wenn die Dienststelle dem Personalrat die erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat.

 

Fundstelle(n):