VG Karlsruhe zur Festsetzung von Erfahrungsstufen

16.07.2019

VG KA, Urteil vom 16.07.2019, Az. 1 K 2171/17. Schlagworte: Tarif, Erfahrungsstufen, Einstellung, LBesGBW.
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Leitsatz: Die Voraussetzung einer hauptberuflichen Tätigkeit im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBesGBW (a.F.) liegt vor, wenn die berufliche Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht hat und entgeltlich ausgeübt worden ist, wobei die sich aus § 69 LBG ergebenden zeitlichen Anforderungen zu berücksichtigen sind. Bei selbstständig oder freiberuflich Tätigen ist für die insoweit vorzunehmende Beurteilung erforderlich, die jeweiligen Zeiten der einzelnen Tätigkeiten zusammenzurechnen, die zu der jeweils ausgeübten hauptberuflichen Tätigkeit in einem engen Sachzusammenhang stehen, und dann daraufhin zu bewerten, ob in zeitlicher Hinsicht nach den oben dargelegten Grundsätzen eine hauptberufliche Tätigkeit gegeben ist.

 

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