VG Karlsruhe zur Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen im Beurteilungsverfahren

10.01.2011

VG KA, Beschluss vom 10.01.2011, Az. 8 K 1906/10. Schlagworte: Beurteilung, Beurteilungsbeitrag.
VG Karlsruhe zur Berücksichtigung von Beurteilungsbeiträgen im Beurteilungsverfahren

Der Dienstherr hat die materielle Beweislast dafür zu tragen, dass die in einem Beurteilungsbeitrag enthaltenen Tatsachen in den dienstlichen Beurteilungen berücksichtigt werden, soweit nicht Besonderheiten des Einzelfalls eine Abweichung von diesem Grundsatz gebieten.

In einem Beförderungsauswahlverfahren hatte sich das Verwaltungsgericht Karlsruhe auch mit der ausreichenden und erkennbaren Einbringung von Beurteilungsbeiträgen, die zwischenzeitlich vernichtet worden waren, in eine dienstliche Beurteilung auseinander zu setzen.

Die Fragen

  • der gesetzlichen Grundlage für die Vernichtung eines Beurteilungsbeitrages, insbesondere die Frage, ob ein Beurteilungsbeitrag zu den „Entwürfe(n) und Notizen“ gehört, die zu vernichten sind, nachdem die Beurteilung in die Personalakte aufgenommen wurde,
  • und, ob etwaige Vorschriften über die Vernichtung von Beurteilungsbeiträgen deshalb rechtswidrig sein könnten, weil sie hinreichenden effektiven Rechtsschutz des Beurteilten gem. Art. 19 Abs. 4 GG verhindern,

wurden vom Gericht ausgeklammert.

VG Karlsruhe vom 10.1.2011, Az. 8 K 1906/10