VG Karlsruhe zur Auswahl unter Beförderungsbewerber bei Gleichheit der Gesamturteile anhand einzelner Gesichtspunkte
24.04.2017
VG KA, Beschluss vom 24.04.2017, Az. 4 K 1704/17. Schlagworte: Beförderung, Auswahlentscheidung, Art. 33 II GG, Bestenauslese.
Leitsätze:
- Der Dienstherr darf zwecks Leistungsvergleichs von Bewerbern bei Gleichheit der Gesamturteile auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, solange er deren besondere Bedeutung begründet. (Rn.43)
- Dementsprechend muss das Anforderungsprofil, das in Bezug auf das ausgeschriebene Amt aufzustellen ist, nachvollziehbar sein (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - IÖD 2015, 38). (Rn.46)
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