VG Karlsruhe zur Auswahl unter Beförderungsbewerber bei Gleichheit der Gesamturteile anhand einzelner Gesichtspunkte

24.04.2017

VG KA, Beschluss vom 24.04.2017, Az. 4 K 1704/17. Schlagworte: Beförderung, Auswahlentscheidung, Art. 33 II GG, Bestenauslese.
Arek Socha - Pixabay

Leitsätze: 

  1. Der Dienstherr darf zwecks Leistungsvergleichs von Bewerbern bei Gleichheit der Gesamturteile auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, solange er deren besondere Bedeutung begründet. (Rn.43)
  1. Dementsprechend muss das Anforderungsprofil, das in Bezug auf das ausgeschriebene Amt aufzustellen ist, nachvollziehbar sein (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 - IÖD 2015, 38). (Rn.46)

 

Externer Link: