VG Karlsruhe zum Rechtsweg gegen Presseverlautbarungen der Polizei

27.08.2020

VG KA, Beschluss vom 27.08.2020, Az. 2 K 3203/20. Schlagworte: Öffentlichkeitsarbeit, Pressearbeit, Rechtsweg.
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27.07.2020 

Leitsatz: Gegen Presseverlautbarungen der Polizei, die der Information der Öffentlichkeit und der Presse im Besonderen über strafrechtlich relevante Ereignisse und über die polizeilichen Maßnahmen in diesem Zusammenhang dienen, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach § 40 Abs. 1 VwGO eröffnet, weil insoweit keine Aufgaben der Strafrechtspflege im Sinne von § 23 Abs. 1 EGGVG erfüllt werden. 

 

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