VG Karlsruhe über den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis und die Entziehung der Fahrerlaubnis
26.01.2020
VG KA, Beschluss vom 16.12.2019, 2 K 4144/19;
Schlagworte: BtM, Fahrerlaubnisentzug
Leitsatz:
Liegt bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot bei gelegentlichem Cannabiskonsum gleichzeitig ein Fall des Mischkonsums mit Alkohol (hier: 0,23 mg/l) vor, begründet dies die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und rechtfertigt die unmittelbare Entziehung der Fahrerlaubnis, ohne dass es weiterer Aufklärung in Form der Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bedarf.
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