VG Karlsruhe - Bestimmte Tätowierungen indizieren Zweifel an der charakterlichen Eignung
17.05.2018
VG KA, Beschluss vom 17.05.2018, Az. 9 K 16661/17; Einstellung, Eignung, Tätowierung
Zweifel an der charakterlichen Eignung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg bei Tätowierung eines Totenkopfmotivs.
Leitsätze
- Die Tätowierung eines Totenkopfmotivs – auch im nicht sichtbaren Bereich – kann im Einzelfall berechtigte Zweifel des künftigen Dienstherrn an der notwendigen charakterlichen Eignung für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes Baden-Württemberg begründen.
- Solche Zweifel an der charakterlichen Eignung können sich auch daraus ergeben, dass ein Bewerber den künftigen Dienstherrn nicht von sich aus darüber informiert, dass er sich nach Abschluss der polizeiärztlichen Untersuchung (weitere) Tätowierungen im nicht sichtbaren Bereich stechen ließ.
In einer ausführlichen Begründung wird dargelegt, warum verschiedene Tätowierungen der Bewerberin, einer ehemaligen Zeitsoldatin der Unteroffizierslaufbahn, auf eine mangelnde charakterliche schließen lassen.
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