VG Hannover zur Entfernung aus dem Dienst wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürger- und Querdenkerszene
28.04.2022
Das Urteil wurde nicht im Volltext veröffentlicht.
Auszug aus der Pressemitteilung des VG: „Dem Polizeibeamten ist nach Auffassung der Disziplinarkammer zu Recht vorzuwerfen, der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzugehören und auf verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen unter anderem der „Querdenkerszene“ Verschwörungstheorien verbreitet sowie staatliche Institutionen und deren Organe verunglimpft zu haben. So hat der Beamte ohne hinreichenden Anlass einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt, in dem entsprechenden Antragsformular in dem Formularfeld „Geburtsstaat“ Preußen angegeben und seinen Bundespersonalausweis abgegeben mit dem Hinweis, dass dieser nicht mehr benötigt werde. Für dieses für die Reichbürgerszene typische Verhalten konnte der Beklagte der Disziplinarkammer keine nachvollziehbaren Gründe benennen. Der Beamte hat damit nach Auffassung der Disziplinarkammer die Legitimation der Bundesrepublik und seiner föderalen Gliederungen, also des Staates, zu dessen Verfassungsordnung er sich nach den Vorschriften des Beamtenrechts bekennen und für den er der eintreten soll, nicht vorbehaltlos anerkannt, sondern in Zweifel gezogen. Auch verschiedene öffentliche Äußerungen des Beamten, in denen er darüber räsoniert, ob er Staatenloser sei, entsprechen nach Ansicht des Gerichts diesem reichsbürgertypischen Argumentationsmuster.“
Fundstelle(n):
- VG Hannover, Pressemitteilung vom 28.04.2022
- Besprechung auf Rechtslupe, 20.07.2022: „Der Reichsbürger als Polizeihauptkommissar“
- Besprechung auf Beck Aktuell, 29.04.2022: „Polizist wegen Identifikation mit Reichsbürgerbewegung aus Dienst entfernt“