VG Hannover – Schüler muss Polizeikosten übernehmen für anonyme Drohungen via Instagram

26.08.2020

VG Hannover, Entscheidung vom 26.08.2020, Az. 10 A 3201/19. Schlagworte: Amok, Androhung, Soziale Medien, Anonymität.
Arek Socha - Pixabay

Der Volltext ist bislang noch nicht veröffentlicht, deswegen Verweis auf Pressemitteilung. Weiterhin ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, Rechtsmittel vor dem OVG sind noch möglich. 

Der zur Tatzeit 15-jährige Schüler postete auf einem anonymen Instagram-Account Botschaften, die zu einem Polizeieinsatz der PD Hannover führten. Die Identität des Schülers konnte in der Folge aufgeklärt werden. Die Kosten für den Polizeisatz in Höhe von rund 1.000 Euro wurden dem Schüler nachfolgend auferlegt. Das VG Hannover hat die hierauf gerichtete Klage des Schülers abgewiesen. 

Aus der PM vom 26.08.2020: „Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann der Kläger zu den Kosten des Polizeieinsatzes herangezogen werden, weil er Anlass für diesen gegeben hat. Gerade bei anonymen Drohungen im Internet obliege es den Polizeibehörden, den drohenden Schaden gegen die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung abzuwägen und auf dieser beruhend Maßnahmen zu ergreifen. In Anbetracht des Phänomens von Amokläufen in Bildungseinrichtungen sei deshalb auch bei uneindeutigen Anhaltspunkten für eine bevorstehende Gewalttat an einer Schule die Aufnahme von Ermittlungen geboten. Die Tragweite seines Verhaltens müsse für den Kläger auch in seinem Alter bereits erkennbar gewesen sein, selbst wenn er nicht ernstlich mit einem Polizeieinsatz und der Heranziehung zu den entstandenen Kosten gerechnet habe.“ 

 

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