VG Freiburg zur Entlassung eines Polizeibeamten in Ausbildung wegen Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe
23.03.2021
VG Freiburg, Urteil vom 23.03.2021, Az. 3 K 2383/20. Schlagworte: Disziplinarverfahren, Entfernung aus dem Dienst, Charakterliche Eignung, 23 IV S. 1 BeamtStG.
Leitsätze:
- Die Entlassung eines in Ausbildung befindlichen Polizeibeamten auf Widerruf oder einer in Ausbildung befindlichen Polizeibeamtin auf Widerruf gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 BeamtStG wegen berechtigter Zweifel an der charakterlichen Eignung kann auch aufgrund einer weitgehend passiven Mitgliedschaft in einer polizeiinternen WhatsApp-Gruppe, innerhalb der nationalsozialistische, antisemitische, rassistische, gewaltverharmlosende und -verherrlichende sowie frauenverachtende Kommentare und Bilder geteilt werden, gerechtfertigt sein, ohne dass es der Feststellung einer gefestigten eigenen rechtsextremen Überzeugung bedarf.
- Von Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen ist zu erwarten, dass sie zu jeder Zeit und ohne jeden Vorbehalt für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Grundwerte eines friedlichen Zusammenlebens einstehen.
Fundstelle(n):
- VG Freiburg, Entscheidung im Volltext