VG Freiburg zur Ausschöpfung dienstlicher Beurteilungen anderer Dienstherren bei Auswahlverfahren

07.12.2022

VG FR, Beschluss vom 07.12.2022, Az. 3 K 2295/22. Schlagworte: Auswahlverfahren, Beurteilung, Vergleichbarkeit.
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Leitsätze: 

  1. Die Behörden sind verpflichtet, im Auswahlverfahren den bisherigen wesentlichen sachbezogenen Geschehensablauf objektiv, vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß zu dokumentieren. Insoweit ist durch den Einsatz geeigneter technischer Anwendungen und flankierender organisatorischer Regelungen sicherzustellen, dass auch eine elektronisch geführte Verwaltungsakte alle genannten Anforderungen erfüllt. Dabei muss auch die personale Verantwortlichkeit der jeweils handelnden Person sichergestellt sein und ausreichend dokumentiert werden.
  1. Dienstliche Beurteilungen anderer Dienstherren sind im Auswahlverfahren ein grundsätzlich taugliches Mittel für den anzustellenden Leistungsvergleich. Der Dienstherr muss die dort enthaltenen Aussagen "übersetzen" und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander "kompatibel" machen, anschließend auswerten und in der Auswahlentscheidung berücksichtigen (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 31 f.). Im Einzelfall denkbare Schwierigkeiten entbinden die auswählende Stelle nicht von der Verpflichtung, zunächst sämtliche verfügbare Erkenntnismittel auszuschöpfen (im Anschluss an Hessischer VGH, Beschluss vom 29.06.2022 - 1 B 873/22 -, juris Rn. 48 f.).

 

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