VG FR, Beschluss vom 4.10.2021, Az. 3 K 1107/21. Schlagworte: Mutterschutz, Elternzeit, Nach-zeichnung, Fiktive Nachzeichnung.

04.10.2021

VG FR, Beschluss vom 4.10.2021, Az. 3 K 1107/21. Schlagworte: Mutterschutz, Elternzeit, Nachzeichnung, Fiktive Nachzeichnung.
Arek Socha - Pixabay

Leitsätze: 

  1. 75 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 LBG dürfte unionsrechtskonform dahingehend auszulegen sein, dass Mutterschutz und Elternzeit für sich genommen nicht dazu führen, dass die betreffende Person einem Beförderungsverbot nach § 20 Abs. 3 LBG unterliegt. Vielmehr sind diese Zeiten wohl auf die Zeiten nach § 20 Abs. 3 LBG anzurechnen.
  1. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass Beamtinnen und Beamte einfach „durchbefördert“ werden, ohne dass ihre Eignung, Befähigung und Leistung auf der Grundlage der im übertragenen Amt tatsächlich bzw. „fiktiv“ erbrachten Leistungen zur Grundlage der jeweiligen Auswahlentscheidung gemacht werden.
  1. Im Einzelfall dürfte die letzte dienstliche Beurteilung fiktiv fortzuschreiben sein in Anlehnung an die Grundsätze, die in der Rechtsprechung zur fiktiven Nachzeichnung der beruflichen Entwicklung freigestellter Personalratsmitglieder entwickelt worden sind.

 

Fundstelle(n):