VG Berlin zur sofortigen Entlassung aus dem Polizeidienst bei Verharmlosung des Holocaust

10.05.2021

VG Berlin, Beschluss vom 10.05.2021, Az. 5 L 88/21. Schlagworte: Antisemitismus, Rechtsextremismus, Entfernung aus dem Dienst, Chatgruppen, Disziplinarverfahren.
Arek Socha - Pixabay

Leitsatz: 

Die Einstellung eines den Holocaust verharmlosenden Bildes in einem Gruppen-Chat von Polizeibeamten rechtfertigt die sofortige Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. 

Auszug aus dem Sachverhalt (RN6): „Neben dem Antragsteller beteiligten sich mindestens sieben weitere Personen an einem Austausch, in dem u. a. bearbeitete Darstellungen (sog. Sticker) von Adolf Hitler, Angela Merkel, Menschen mit Trisomie 21, Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie Darstellungen mit Bezug zum Nationalsozialismus und zum Holocaust eingestellt wurden. Der Antragsteller stellte ein bearbeitetes Foto von Anne Frank ein. Das Foto war auf einer Pizzaverpackung von Dr. Oetker, welche mit „Die Ofenfrische“ überschrieben ist, platziert. Er stellte zudem ein weiteres Foto von Anne Frank ein, dem eine Liste von Optionen hinzugefügt war, u. a. die Aktion „Mit Stern bewerten“, die hervorgehoben war. Auf den Hinweis eines Chatteilnehmers, „Leute passt auf mit sowas kann ganz schnell nach hinten los gehen, wenn das jemand falsches sieht!“, erwiderte der Antragsteller mit einem Bild, auf dem stereotypisch ein Inder abgebildet sein soll, das mit („INDER TAT“) unterschrieben ist.“ 

 

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