VG Berlin zur Entlassung eines Polizeibeamten wegen Posten von den Holocaust verharmlosenden Bildern

10.05.2021

VG BE, Beschluss vom 10.05.2021, Az. 5 L 88/21. Schlagworte: Einstellung, Charakterliche Eignung.
Arek Socha - Pixabay

Leitsätze: 

Die Einstellung eines den Holocaust verharmlosenden Bildes in einem Gruppen-Chat von Polizeibeamten rechtfertigt die sofortige Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis auf Probe. 

Auszug/Sachverhalt: „Am 20. Mai 2020 beteiligte sich der Antragsteller während einer dienstlichen Onlinevorlesung an einem Chat der Chatgruppe S..., der 25 Nachwuchskräfte der Polizei Berlin angehörten. Neben dem Antragsteller beteiligten sich mindestens sieben weitere Personen an einem Austausch, in dem u. a. bearbeitete Darstellungen (sog. Sticker) von Adolf Hitler, Angela Merkel, Menschen mit Trisomie 21, Menschen unterschiedlicher Herkunft sowie Darstellungen mit Bezug zum Nationalsozialismus und zum Holocaust eingestellt wurden. Der Antragsteller stellte ein bearbeitetes Foto von Anne Frank ein. Das Foto war auf einer Pizzaverpackung von Dr. Oetker, welche mit "Die Ofenfrische" überschrieben ist, platziert. Er stellte zudem ein weiteres Foto von Anne Frank ein, dem eine Liste von Optionen hinzugefügt war, u. a. die Aktion "Mit Stern bewerten", die hervorgehoben war.“ 

 

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