VG Aachen zu Zweifel an charakterlicher Eignung eines Polizeibewerbers bei Liken eines Bildes mit homophoben Inhalt

26.08.2021

VG Aachen, Beschluss vom 26.08.2021, Az. 1 L 480/21. Schlagworte: Charakterliche Eignung, Einstellung, Polizeidienst
Arek Socha - Pixabay

Leitsätze: Die Entscheidung enthält keine Leitsätze 

Aus der Pressemitteilung: Das VG Aachen hat entschieden, dass Posts und Likes in den sozialen Netzwerken Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Beruf des Bundespolizisten begründen können. Der Bewerber hatte bereits im März 2021 eine Einstellungszusage für September 2021 erhalten. Im Nachgang hierzu fielen der Bundespolizei diverse Aktivitäten in sozialen Netzwerken auf, die Anlass gaben, an der charakterlichen Eignung zu zweifeln. So fand sich u.a. ein "Like" einer Karikatur, die einen Mann zeigt, der sich mit der Regenbogenfahne das Gesäß abwischt, oder auch ein "Mittelfinger-Emoji" anlässlich eines gegen den Antragsteller verfügten Fahrverbots. 

Das Verwaltungsgericht führte hierzu aus, der "Like" der Karikatur mit der Regenbogenfahne reiche für sich genommen bereits aus, um Zweifel an der charakterlichen Eignung zu wecken. Der Beruf des Polizeimeisters sei im besonderen Maße durch den Kontakt mit Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Religionen und Weltanschauungen, aus allen Gesellschaftsschichten und unterschiedlicher sexueller Orientierungen geprägt. Durch das Klicken auf den zugehörigen "Gefällt-mir-Button" eines Bildes mit eindeutig homophobem Inhalt werde deutlich, dass dem Antragsteller die nötige Toleranz und Neutralität fehle, um seine Dienstpflichten ohne Ansehung der Person auszuüben. Infolgedessen sei die Bundespolizei an die Einstellungszusage nicht mehr gebunden. 

 

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