Verfassungstreue versus Führungsfehlverhalten - eine kritische Betrachtung

10.10.2019

Unverzeihliche Vorfälle in unserer Landespolizei nagten in den vergangenen Monaten am guten Ruf unserer Polizei, darunter waren auch schwere Vorwürfe gegen Angehörige des Spezialeinsatzkommandos (SEK).
Verfassungstreue versus Führungsfehlverhalten - eine kritische Betrachtung

Unverzeihlich bleibt es auch für uns als Berufsvertretung, dass aus den Vorwürfen und einer Anklage bereits Urteile öffentlich gefällt werden. Auch für Polizisten gilt die Unschuldsvermutung und gleiches darf für die Verbindung zwischen tatverdächtigen Polizeibeamten und der Polizei bzw. dem SEK gelten. Wir raten dringend dazu, die Ermittlungen und die Ergebnisse der eingesetzten unabhängigen Expertenkommission und natürlich der Gerichte abzuwarten. Anschließend sollten die richtigen Schlüsse gezogen und notwendige Veränderungen oder Berichtigungen vorgenommen werden. Verfrühtes und voreiliges Verdammen noch nicht einmal in Gänze bewiesener Vorwürfe und Vermutungen könnte aus unserer Sicht ebenfalls dazu führen, den Ruf unserer Polizei zusätzlich zu schädigen.

Innenminister Lorenz Caffier hat jetzt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärt, dass verlorenes Vertrauen in die Polizei zurückgeholt werden soll. Eine Maßnahme sei dabei die Anweisung an alle Dienststellenleiter, jedem Verdacht auf Verfassungsuntreue oder Normverstößen nachzugehen. Eine eigentlich überflüssige Aufforderung, denn dazu sind unsere Vorgesetzten ohnehin verpflichtet. Allerdings wird die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) als Begriff unseres Grundgesetzes derzeit deutlich mehr hervorgeholt als vor der Aufdeckung der neuesten Fälle möglichen Fehlverhaltens von Polizisten. Das ist nicht verkehrt, wird aber leider nur einseitig angewandt. Und hier sehen wir ein zentrales Problem unserer Polizei.

Nach der Rechtsprechung bedeutet FDGO primär die Gewährleistung der Menschenwürde, die Einhaltung demokratischer Regeln sowie die Einhaltung von Gesetzen und Normen. Den Verdächtigen und Angeklagten aus dem SEK werden Verstöße gegen die FDGO vorgehalten. Ob zu Recht, wird sich zeigen. Doch wer verfolgt Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung von Vorgesetzten? Führungsfehlverhalten ist ein schmerzhafter und für sehr viele Beschäftigte spürbarer Stachel innerhalb unserer Landespolizei.

Wer

  • Unterstellte mobbt oder richtiger gesagt deren Persönlichkeitsrechte missachtet, verstößt klar gegen die Menschenwürde,
  • die Strafverfolgung gegen Mitarbeiter unterlässt, verstößt gegen Strafgesetze,
  • Interessenvertretungen nicht die notwendigen oder zustehenden Rechte einräumt, verstößt gegen geschriebenes Recht und demokratische Regeln,
  • Gewerkschaftern die Grundrechte nach dem Grundgesetz nicht einräumt, verstößt gegen dieses oder
  • als Vorgesetzter willkürlich Personalentscheidungen trifft, 

verstößt gegen mehrere Gesetze.

Hier sehen wir einen enormen Nachholbedarf für unsere Polizei. Das Ministerium für Inneres und Europa MV muss eine funktionierende und für die Kolleginnen und Kollegen wahrnehmbare Fachaufsicht dauerhaft garantieren. So manchem Beschäftigten wurde in der Vergangenheit gesagt, die Dienststellenleitung habe das Vertrauen in sie oder ihn wegen kritischer Äußerungen oder gar Rechtsverletzungen verloren. Wie verhält es sich eigentlich in den Fällen, in denen die Untergebenen das Vertrauen in ihre Führungskraft vollständig und berechtigt verloren haben?

Nicht umsonst fordern wir eine Ombudsstelle für die Landespolizei, denn auf Konsequenzen beispielsweise für erhebliche Führungsfehler werden wir wohl länger warten als auf neue Vorwürfe gegen untergebene Beamte, denen die Unschuldsvermutung abgeht und die vor einem Gerichtsurteil ausgesprochen werden.

Im Falle der SEK-Expertenkommission hoffen wir, dass deren Ergebnisse nicht auch wieder in einer Schublade verschwinden wie der Bericht der Prepper-Kommission.

 

Ronald Buck

(stellv. Landesvorsitzender)