Verfassungsgemäße Besoldung – auch in Niedersachsen!
09.08.2022
Das Land Hessen hat am 05.08.2022 eine Besoldungserhöhung beschlossen, wie der BDK LV Hessen berichtet: 1)
„Zusätzlich zur vereinbarten Tarif- und Besoldungserhöhung vom 15.11.2021 von 2,2 Prozent ab 01.08.2022 und 1,8 Prozent ab 01.08.2023 erhöht sich die Besoldung in Hessen bis 01.01.2024 um insgesamt 10 Prozent. ...
Konkret geht es um das im Grundgesetz verankerte sogenannte Alimentationsprinzip, insbesondere im Hinblick auf den Abstand zur Grundsicherung."
Völlig berechtigt wird derzeit über die erforderliche Unterstützung der Beziehenden von Grundsicherung und der unteren Einkommensgruppen beraten.
Hintergrund der Erhöhung in Hessen ist eine Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofes wegen zu niedriger und damit nicht verfassungsgemäßer Besoldung - es müsse Abstand zur Grundsicherung bestehen und dann entsprechend zwischen den einzelnen Besoldungsstufen.
Wie sieht es mit dem geforderten Abstand zur Grundsicherung bei der Besoldung in Niedersachsen aus, jetzt, bei Berücksichtigung der aktuellen Kostensteigerungen? Dass unser letzter Tarifabschluss äußerst mager ausfiel, steigert nun den Druck zu Nachbesserung – vielleicht diesmal ohne gerichtlichen Zwang?
Es besteht Prüfungsbedarf – wir bleiben dran und berichten.
Der Geschäftsführende Landesvorstand