Verbot von Silvesterfeuerwerk?
23.11.2020
Berlin, 23.11.20 – Wieder erhitzt eine Diskussion die Gemüter in der Corona Krise. Silvesterfeuerwerk ja oder nein? Für den BDK stellt sich primär die Frage, wie ein Verbot der Silvesterfeuerwerke kontrolliert und geahndet werden soll. Die Bundespolizei ist neben ihren originären Aufgaben bereits mit der zusätzlichen Kontrolle der Corona- Hygienemaßregeln in den Bahnhöfen und Zügen stark gefordert.
Mehr Sorgen bereiten dem Verbandsvorsitzenden Thomas Mischke jedoch der zu erwartende zunehmende Schmuggel illegaler Feuerwerkskörper. Hier insbesondere aus den Nachbarstaaten Polen und Tschechien nach Deutschland und in die Niederlande.
Aktuell werden jeden Monat dutzende Steuerstrafverfahren wegen „Verbringens von Pyrotechnik“ durch den Zoll eingeleitet. Im Monat Oktober verzeichnete das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) 60 derartiger Verfahren, in einem Fall spielte ein Transporter mit beinahe 1 Tonne Feuerwerkskörper eine Rolle.
Um dem vermutlich starken Anstieg des Schmuggels illegaler Pyrotechnik entgegen zu treten, fehlen sowohl der Bundespolizei als auch dem Zoll die Kräfte, zumal beide Behörden selbst von Quarantänemaßnahmen und sonstigen Corona-Einschränkungen erheblich betroffen sind.
Ein ganzheitliches Konzept zur Verhinderung der illegalen Einfuhr, bzw. Durchfuhr verbotener und gefährlicher Pyrotechnik wäre zeitnah erforderlich, sollte sich die Politik zu einem Verbot des Silvesterfeuerwerks entscheiden.
Dazu Thomas Mischke abschließend: „Viele Menschen werden dieses Jahr wegen Corona nicht böllern wollen. Vielleicht wäre es besser, es bei einer dringenden Verzichtsempfehlung zu belassen aber kein Verbot zu erlassen.“