Verbesserung beim Schadensersatzanspruch durch Beamtinnen und Beamte soll kommen
01.07.2018
Die Presse vermeldet, dass Innenminister Thomas Strobl jüngst einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat, um diese Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.
Demnach sollen entsprechende Ansprüche der Beamtinnen und Beamten (auch außerhalb der Polizei) an den Dienstherren abgetreten werden, der in Vorleistung geht, indem er die Summe des titulierten Schmerzensgeldes übernimmt und anschließend versucht, das Geld bei dem Verursacher wieder zu holen.
Der Gesetzesentwurf liegt dem BDK derzeit nicht vor, ist auch in der parlamentarischen Dokumentation des Landtags bislang nicht zu finden und es lohnt sich immer ein genauer Blick - wenngleich Innenminister Strobl laut SWR-Bericht bereits die Bewertung ausgab, dass es sich um die "bundesweit polizeifreundlichste Lösung" handelt.
In der Sache ist dieser Schritt richtig und zu begrüßen. Baden-Württemberg gehört allerdings nicht zu den Ländern, die eine entsprechende Regelung als erstes für seine Beamtinnen und Beamten getroffen hat (und noch ist sie nicht da), das muss man bei aller Euphorie auch feststellen. Eine solche Regelung ist angesichts der Besonderheiten des Polizeiberufs überfällig.
Als Berufsvertretung muss man dazu aber noch weitere Fragen stellen. Inwieweit wird die Beamtin oder der Beamte bereits bei der gerichtlichen Feststellung des Schadensersatzanspruchs unterstützt - werden hier Regelungen im Rahmen der Fürsorge getroffen? Denn bereits der Weg zu einem titulierten Anspruch kann ein steiniger Weg werden. Ohne Rechtsschutzversicherung kann man schnell im Regen stehen und was ist mit der üblichen Selbstbeteiligung in Rechtsschutzsachen? Oder vertraut man hier auf die Gewerkschaften, dass die sich der Sache annehmen?
Wir bleiben positiv gestimmt und warten die konkreten Regelungen und Vorschläge ab, bis solide bilanziert wird.
Presselinks:
- Stuttgarter Zeitung vom 1. Juli 2018: "Land übernimmt Schmerzensgeldanspruch von Beamten"
- SWR Aktuell vom 1. Juli 2018: "Strobl: 'Bundesweit polizeifreundlichste Lösung"