Ups, Bargeld!

24.08.2020

Wohin mit der beschlagnahmten Knete?
Michael Schwarzenberger - Pixabay

Im Mai 2020 verfügte die Generalstaatsanwaltschaft, dass beschlagnahmtes Bargeld dinglich zu asservieren sei und nicht eingezahlt werden kann. Dies wird nun zu einem größeren Problem, als man womöglich annahm. Deshalb hat der BDK Berlin die Polizeipräsidentin darauf in einem Schreiben hingewiesen und um Erklärung gebeten.

Auszug:
„Von Mitgliedern meines Landesvorstands wurde berichtet, dass infolge des Schreibens der Generalstaatsanwaltschaft vom 19.05.2020 (Notwendigkeit dinglicher Asservierung statt Einzahlung) in mehreren Fällen teils hohe Bargeldbeträge aus Kapazitätsgründen nicht der Asservatenstelle zugeführt und auch nicht bei den örtlich zuständigen Lagediensten hinterlegt werden konnten bzw. können. Ein Umgang nach Maßgabe der diesbezüglich immer noch gültigen Geschäftsanweisung ist damit nicht zu gewährleisten.

Neben kriminalpräventiven Gesichtspunkten hält der Landesvorstand dies insbesondere aus Fürsorgegründen für nicht hinnehmbar, da sich die Kolleginnen und Kollegen nicht GA-konform verhalten können und ggf. disziplinar- und strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen sind.

Ich wäre Ihnen daher für eine zeitnahe Rückmeldung dankbar, wie sich das Problem aus Ihrer Sicht darstellt und welche kurzfristigen Lösungsmöglichkeiten Sie sehen.“ 

Uns ist klar, dass die Verantwortung für die aktuelle Situation nicht allein bei der Polizei zu suchen ist. Deshalb erwarten wir mit Spannung die Antwort der Präsidentin, um dann an entsprechender Stelle bei der Lösungsfindung zu unterstützen.

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