Untersuchungsausschuss in Baden-Württemberg - Fortschreibung
03.11.2022
Dieser Beitrag stellt eine Fortsetzung der Informationen vom 30.06.2022 dar.
Interner Link:
- Bericht vom 30.06.2022: https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/untersuchungsausschuss-in-baden-wuerttemberg
Seite des Landtags von BW zum „Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“.
Weitere Pressemeldungen des Landtags von Baden-Württemberg:
- PM 105/2022 vom 20.07.2022: „Vorsitzende Daniela Evers: Datenschutzrechtlich notwendige Verfahrensvorschriften“
- PM 116/2022 vom 28.09.2022: „Befragung von Minister Strobl soll am 21. Oktober 2022 fortgesetzt werden“
- PM 134/2022 vom 21.10.2022: „Zwei weitere Beweisanträge beschlossen“
- PM 135/2022 vom 26.10.2022: „Ministerpräsident Kretschmann am 21. November als Zeuge geladen“
Der Innenausschuss hatte sich bereits in einer Sondersitzung am 04.05.2022 mit der „Weitergabe von Rechtsanwaltsschreiben an Journalisten befasst“ (PM IA Nr. 64/2022: „Innenausschuss berät über Weitergabe von Rechtsanwaltsschreiben an Journalisten“).
Das Prüfverfahren der Staatsanwaltschaft ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Stuttgarter Zeitung berichtete am 20.10.2022 unter der Überschrift: „Thomas Strobl und die Brief-Affäre - Innenminister will Geldauflage von 15.000 Euro annehmen“.
In diesem Zusammenhang beantragten SPD und FDP/DVP im baden-württembergischen Landtag die Entlassung von Innenminister Thomas Strobl (CDU) (Stuttgarter Zeitung vom 26.10.2022: „Briefaffäre um Innenminister - Opposition beantragt Strobls Entlassung: ‚Schande‘ für Polizei“).
- Bericht SWR vom 24.09.2022: “Vorwürfe um sexuelle Belästigung bei der Polizei - U-Ausschuss zur Polizeiaffäre: Strobl bleibt Antworten schuldig“ und SWR vom 28.09.2022: „Aussage in Polizei-Affäre - BW-Innenminister Strobl muss erneut vor Untersuchungsausschuss“
- SWR Bericht vom 21.10.2022: „Polizei-Affäre im Untersuchungsausschuss - U-Ausschuss: BW-Innenminister Strobl überzeugt von seiner Unschuld“ – Stuttgarter Zeitung vom 22.10.2022: „Polizei-Affäre in Baden-Württemberg - Opposition entsetzt von Strobls Auftritt im Untersuchungsausschuss“
In Sachen Ermittlungen gegen den Inspekteur der Polizei berichtete die Presse zuletzt am 02.11.2022, dass Anklage erhoben wird, SWR Aktuell vom 02.11.2022: „Polizeiaffäre in Baden-Württemberg - Anklage gegen Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung“ – der Sachverhalt erregt dabei überregionales Interesse, siehe bspw. Süddeutsche Zeitung vom 02.11.2022: „Kriminalität - Stuttgart: Inspekteur der Polizei soll vor Gericht: Anklage erhoben“.