Untersuchung von Polizeimunition
11.10.2016
Sehr geehrter Herr Kandt,
vielen Dank für die Beantwortung der Fragen zur Untersuchung von Polizeimunition durch Ihr Schreiben vom 01. September 2016.
Mit Bedauern müssen wir jedoch feststellen, dass eine inhalative Expositionsmessung mit der langjährig verschossenen schadstoffreichen und hier zur Disposition stehenden Munition des Kal. 9 mm nicht angestrebt wird.
Gerade aber diese seit den 70er Jahren verschossene Munition steht im Verdacht, im Zusammenhang mit den mangelhaften Ablüftungen die möglichen gesundheitlichen Schäden bei den Mitarbeitern ausgelöst zu haben.
Die erforderlichen und anerkennenswerten Bemühungen Ihrerseits, durch eine Untersuchung der Charité die gesundheitlichen Gefahren bzw. Belastungen feststellen zu lassen, bedürfen aus Sicht des BDK auch der retrograden Betrachtung derer, die sich einer jahrelangen Kontamination ausgesetzt sahen und nun Krankheitssymptome aufweisen.
Wir fordern Sie daher auf, eine inhalative Expositionsmessung mit der (schadstoffbelasteten) Munition weitestgehend unter den Schießstandbedingungen durchführen zu lassen, wie sie vor Bekanntwerden der Problematik vorzufinden waren.
Sofern es, wie von Ihnen beschrieben, an der Verfügbarkeit der entsprechenden Munition mangeln sollte, sodass eine solche Untersuchung nicht vorgenommen werden kann, ist der BDK gerne bereit, Sie in der Beschaffung dieser Munition tatkräftig zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhl
Landesvorsitzender