Unsachlich, unfair, ehrverletzend

18.06.2020

Die derzeit in den Medien und der Öffentlichkeit geführten Diskussionen über Polizeigewalt und Rassismus in Deutschland haben die vom BDK Niedersachsen erwarteten Ausmaße und Auswüchse angenommen. Immer öfter wird über gesellschaftliche Gruppen und Einzelpersonen berichtet, die Opfer vermeintlich rassistischer Polizeiübergriffe geworden seien.
Unsachlich, unfair, ehrverletzend


Ob sich das im Einzelfall so zugetragen hat, soll hier nicht Bestandteil der Betrachtung sein. Hier greifen die Mechanismen des Rechtsstaates, um derartige Fälle aufzuklären, wenn sie denn der Polizei oder der Justiz zur Kenntnis gebracht werden. Es gibt aber Fakten, die darlegen, dass vermeintlicher Rassismus im polizeilichen Alltagsgeschäft auch in einem ganz anderen Licht zu sehen ist.

Wenn insbesondere in den letzten Monaten Shisha-Bars, in denen überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund verkehren, verstärkt polizeilichen Überprüfungen unterzogen wurden, hat das nichts mit polizeilichem Rassismus zu tun, wie es von dem einen oder anderen Betreiber behauptet wird, sondern war allein darin begründet, dass die Betreiber der kontrollierten Objekte zum Teil mehrfach gegen die ordnungsbehördlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie verstoßen haben. Die durchgeführten Einsätze waren daher erforderlich.

Wenn an bekannten Treffpunkten des BTM-Handels überwiegend Menschen einer bestimmten ethnischen Gruppe kontrolliert werden, hat das regelmäßig nichts mit polizeilichem Rassismus oder „racial profiling“ zu tun. Vorliegende Ermittlungsergebnisse haben dann erwiesen, dass der BTM-Handel an diesem Ort durch eine bestimmte ethnische Gruppe betrieben wird und dass diese Kontrollen zur weiteren Aufhellung der strafrechtlich relevanten Handlungen vor Ort erforderlich sind.

Wenn kriminelle Angehörige eines „Familienclans“ durch die Polizei an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten kontrolliert werden, haben auch diese Kontrollen nichts mit polizeilichem Rassismus zu tun. Sie begründen sich einzig und allein auf nachprüfbaren polizeilichen Erkenntnissen, denen zufolge durch den vorgenannten Personenkreis an bestimmten Orten Straftaten vorbereitet, verabredet, verübt oder sonstige verbrecherische Aktivitäten betrieben werden.

Hinzu kommt zu den kriminellen Aktivitäten der Clan-Mitglieder noch die bedenkliche Entwicklung der Ablehnung jeglicher staatlichen Autorität und ein fast zwanghafter Hang zum Verstoß gegen Rechtsnormen aus Gründen der Profilierung einzelner Personen innerhalb der Clanfamilien. Auseinandersetzungen mit Vertretern der Polizei sind fester Bestandteil des Macho-Imponiergehabes, insbesondere Jugendlicher und Heranwachsender dieser Familienclans, und werden häufig damit erklärt, dass diese Handlungen kulturell begründet seien.

Wenn Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen sich Tests im Zusammenhang mit ordnungsbehördlichen Corona-Auflagen verweigern und diese Maßnahmen dann durch die Polizei mit Zwang durchgesetzt werden müssen, hat auch das nichts mit polizeilichem Rassismus zu tun. Der Grund liegt einzig und allein in der Verletzung von Rechtsvorschriften durch die Betroffenen.

Wenn Angehörige bestimmter ethnischer Gruppen in „ihrem Kiez“ verstärkt polizeilichen Kontrollen unterworfen werden, hat auch das nichts polizeilichem Rassismus zu tun, sondern begründet sich auf nachprüfbaren polizeilichen Erkenntnislagen. Wenn die Bewohner des „Kiezes“ durch Angehörige bestimmter ethnischer Gruppierungen terrorisiert, angegriffen, drangsaliert oder erpresst werden und ein Klima der Angst erzeugt wird, ist es Aufgabe der Polizei tätig zu werden und eben gegen die Verantwortlichen vorzugehen und die Ordnung wiederherzustellen.

All die vorgenannten polizeilichen Maßnahmen richten sich in anders oder ähnlich gelagerten Kriminalitätsfeldern in gleicher Art und Weise auch gegen Personen ohne Migrationshintergrund. Auch von diesen betroffenen Personen werden dann regelmäßig Widersprüche gegen die Maßnahmen erhoben. Auch Widerstandshandlungen sind dann durchaus üblich. Der Rechtsweg steht selbstverständlich jedem offen, der von polizeilichen Maßnahmen betroffen ist. Und nur die rechtliche Prüfung durch die Justizbehörden oder auch durch einen Untersuchungsausschuss ist die Richtlinie, an der es sich zu orientieren gilt und die auch akzeptieren ist.

Einfach in den Raum gestellte unbewiesene Behauptungen, mit denen die gesamte Berufsgruppe der Polizeibeschäftigten unter „Generalverdacht“ gestellt wird, verbieten sich hier. Im Übrigen wird der Polizei immer wieder vorgeworfen, dass sie bestimmte Gruppen unter „Generalverdacht“ stellt. Der BDK stellt fest, dass zurzeit eine erstaunliche Umkehrung der Begriffsverwendung vorgenommen wird und dass die Polizei unter „Generalverdacht“ gestellt wird.

Vermehrt wird in den letzten Wochen auch immer wieder die Behauptung aufgestellt, dass sich polizeiliche Maßnahmen und auch polizeilicher Rassismus gegen Angehörige einer bestimmen Religion richten. Diese Behauptungen lassen sich sachlich nicht untermauern. Und wenn der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland, Herr Mazyek, in einem Radiointerview mit dem DLF behauptet, dass auch er in der Vergangenheit durch Polizeibeamte beleidigt worden sei, weil er muslimischen Glaubens ist, aber auf drängende Nachfrage des Moderators nicht sagen kann in welchen Zusammenhang das war und wodurch er beleidigt wurde, deutet das eher auf Effekthascherei und nicht auf eine seriöse Aussage hin.

Selbstverständlich ist eine Diskussion über Alltagsrassismus und Fehlverhalten einzelner Angehöriger von Sicherheitsbehörden erforderlich und auch hilfreich, wenn sie denn sachlich geführt wird. Niemand innerhalb der niedersächsischen Polizei würde ernsthaft bestreiten, dass es auch hier Fehlverhalten einzelner Beamtinnen oder Beamter gibt, die bei genauer rechtlicher Betrachtung dann auch zu beamtenrechtlichen und/oder strafrechtlichen Konsequenzen führen müssen. Wenn aber eine diesbezügliche Diskussion dazu führt, dass polizeiliche Maßnahmen gegen kriminelle Angehörige von Familienclans, Rauschgifthändler oder andere Täter mit Migrationshintergrund als polizeilicher Rassismus bezeichnet werden, dann ist jede weitere Diskussion nicht nur sinnlos sondern auch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet und wird dem Schutzbedürfnis unserer Bürger nicht gerecht.

Die Maßnahmen der niedersächsischen Polizei, seien es präventive oder repressive Ermittlungshandlungen, orientieren sich an den gesetzlichen Vorschriften und nicht an gesellschaftlicher, ethnischer Herkunft oder Hautfarbe der Betroffenen. Und allen Kritikern an der Polizeiarbeit in Niedersachsen sei auch noch folgendes mitgeteilt: Im Jahr 2019 wurden in 3365 Fällen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Opfer von Gewalt. Widerstand, tätliche Angriffe, Körperverletzungen, versuchter Totschlag und versuchter Mord ist die Palette des polizeilichen Gegenübers. Die Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt übrigens bei 788 Personen, also weniger als ein Viertel an der Gesamtzahl der Taten. Auch diese Zahl belegt, dass es keinen Grund für Polizeibeamte gäbe, eine besondere Abneigung oder Ablehnung gegen Menschen mit Migrationshintergrund zu entwickeln.

Durch die Polizeiakademie werden in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden, dem Landpolizeipräsidium und dem Niedersächsischen Innenministerium immer wieder strukturelle Änderungen in den Ausbildungsinhalten vorgenommen. Die bei der Polizeiakademie eingerichtete Forschungsstelle für Polizei- und Demokratiegeschichte hat u. a. das Bildungsangebot „Polizeischutz für die Demokratie" im Programm.

Geschmacklose Artikel wie solche in der TAZ - „All cops are berufsunfähig“ – dienen lediglich dazu, die Arbeit der Polizei zu diskreditieren. Und mal ganz nüchtern betrachtet, eine wirklich gute Autorin oder guter Autor hätte es nicht nötig zu versuchen, sich durch ein derartiges krudes Geschreibsel einen Namen in der Presseszene zu verschaffen - selbst als Satire ist der Artikel ungeeignet.

Was die Forderung nach Einstellungsstudien oder auch die Schaffung einer Stelle „Polizei- und Bürgerbeauftragter“ betrifft kann man durchaus geteilter Meinung sein. Die Schaffung einer entsprechenden Stelle eines „Polizei- und Bürgerbeauftragten“ nach dem Berliner Vorbild wird vom BDK Niedersachsen abgelehnt. In Niedersachsen wird dafür kein Bedarf gesehen. Die hier eingerichtete Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger und Polizei hat in den vergangenen 6 Jahren bereits gute Arbeit geleistet. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es wirkliche Gründe zur Klage über die Arbeit unserer Kolleginnen und Kollegen offensichtlich nicht gibt.

Über Einstellungsstudien oder ähnliche wissenschaftliche Untersuchungen zu dieser Thematik kann man sicherlich ergebnisoffen diskutieren. Allerdings muss auch hier Transparenz und Fairness gegeben sein. Denkbar wäre in diesem Zusammenhang zum Beispiel eine Zusammenarbeit zwischen der niedersächsischen Polizeiakademie und der renommierten Universität Hannover. In der Vergangenheit hat es bereits auf wissenschaftlicher Ebene entsprechende Austausche gegeben. Die Kontakte wären also bereits gegeben.

Der BDK Niedersachsen fordert alle Beteiligten auf, wieder zu einer sachlichen und fairen Diskussion zurückzukehren. Das gebietet die Fairness unserer Polizei gegenüber, denn das was sich hier gerade entwickelt ist nicht nur hochgradig unfair, sondern auch ehrverletzend für die gesamte Polizei.

Und abschließend gebe ich in aller Sachlichkeit den Kritikern der Polizei zu bedenken:

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 GG)

Das gilt auch für den Menschen „Polizeibeamtin“ und „Polizeibeamter“.

   

Matthias Karsch
Landesvorsitzender

   

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