Und jährlich grüßt das Murmeltier – Widersprüche gegen die aktuelle Besoldung

10.09.2019

Man könnte inzwischen ja darüber schmunzeln, aber lustig ist die Situation um die verfassungskonforme Alimentation unserer Kolleginnen und Kollegen überhaupt nicht.
Und jährlich grüßt das Murmeltier – Widersprüche gegen die aktuelle Besoldung

Ende August hat die Zentrale Bezügestelle damit begonnen, Bestätigungen über den Eingang der Widersprüche aus den Jahren 2015 -2018 zu versenden.

Noch immer gibt es aber zur verfassungskonformen Alimentation keine abschließende gerichtliche Entscheidung und wie schon in den letzten Jahren, stehen wir auch in diesem Jahr wieder vor der Frage, ob unsere Besoldung amtsangemessen erfolgt.

Wir empfehlen euch deshalb, auch für 2019 einen entsprechenden Widerspruch bei der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus einzulegen, um so eure möglichen Ansprüche zu sichern.

Wie bereits in den vergangenen Jahren haben wir auch für 2019 gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt ein Musterdokument für den Widerspruch vorbereitet.
Ihr könnt dieses Dokument bei euren Kreisvorsitzenden oder per
E-Mail unter vorstand.brandenburg@bdk.de abfordern und ausgefüllt an die ZBB übersenden.

Pensionäre und Versorgungsempfänger können sich unter gerhard.schulz@bdk.de an unseren Pensionärsvertreter wenden.

Zur Sicherheit möchten wir unseren Mitgliedern auch für 2019 empfehlen, ihre Widersprüche per Einschreiben mit Rückschein an die ZBB zu übersenden. Der Rückschein muss im Zuge der Postzustellung von einem Mitarbeiter der ZBB unterschrieben werden, womit ihr einen rechtsverbindlichen Zustellungsnachweis erhaltet. 

In unseren Augen ist es unstrittig, dass eine rechtswidrige Besoldung durch denjenigen korrigiert werden muss, der besoldet. Dies darf auch nicht erst nach Aufforderung geschehen, weshalb es absolut unverständlich ist, dass man in unserem Land dazu gezwungen ist, jedes Jahr aufs Neue seine verfassungskonforme Alimentation einzuklagen bzw. den Rechtsweg dazu zu beschreiten.

Wir bleiben nach wie vor an diesem wichtigen Thema dran und setzen uns auch weiter dafür ein, dass Anpassungen für alle Betroffenen umgesetzt werden, auch wenn diese keinen Widerspruch eingelegt haben.