Und jährlich grüßt das Murmeltier – Widersprüche gegen die aktuelle Besoldung
10.09.2019
Ende August hat die Zentrale Bezügestelle damit begonnen, Bestätigungen über den Eingang der Widersprüche aus den Jahren 2015 -2018 zu versenden.
Noch immer
gibt es aber zur verfassungskonformen Alimentation keine abschließende
gerichtliche Entscheidung und wie schon in den letzten Jahren, stehen wir auch
in diesem Jahr wieder vor der Frage, ob unsere Besoldung amtsangemessen erfolgt.
Wir empfehlen euch deshalb, auch für 2019 einen entsprechenden Widerspruch bei
der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus einzulegen, um so
eure möglichen Ansprüche zu sichern.
Wie bereits in den vergangenen Jahren haben wir auch für 2019 gemeinsam mit
unserem Rechtsanwalt ein Musterdokument für den Widerspruch vorbereitet.
Ihr
könnt dieses Dokument bei euren Kreisvorsitzenden oder per
E-Mail unter vorstand.brandenburg@bdk.de abfordern und ausgefüllt an die ZBB übersenden.
Pensionäre und Versorgungsempfänger können sich unter gerhard.schulz@bdk.de an unseren Pensionärsvertreter wenden.
Zur
Sicherheit möchten wir unseren Mitgliedern auch für 2019 empfehlen, ihre
Widersprüche per Einschreiben mit Rückschein an die ZBB zu übersenden. Der
Rückschein muss im Zuge der Postzustellung von einem Mitarbeiter der ZBB
unterschrieben werden, womit ihr einen rechtsverbindlichen Zustellungsnachweis
erhaltet.
In unseren Augen ist es unstrittig, dass eine rechtswidrige
Besoldung durch denjenigen korrigiert werden muss, der besoldet. Dies darf auch
nicht erst nach Aufforderung geschehen, weshalb es absolut unverständlich ist,
dass man in unserem Land dazu gezwungen ist, jedes Jahr aufs Neue seine
verfassungskonforme Alimentation einzuklagen bzw. den Rechtsweg dazu zu
beschreiten.
Wir bleiben nach wie vor an diesem wichtigen Thema dran und setzen uns auch weiter dafür
ein, dass Anpassungen für alle Betroffenen umgesetzt werden, auch wenn diese
keinen Widerspruch eingelegt haben.