Und ewig grüßt das "Zahlentier"

31.03.2015

Da ist sie wieder, die polizeiliche Kriminalstatistik. Und wie alle Jahre wieder wird sie interpretiert, etwas geschönt und erläutert. Danach stellt "man" fest", dass alles prima und in Ordnung ist und alles das Ergebnis einer guten Polizeiarbeit sei. Wir ersparen uns jetzt an dieser Stelle anzusetzen und in die Lobhudelei einzusteigen. Bis auf die Tatsache, dass wir uns bei allen Kolleginnen und Kollegen für die engagierte Arbeit bedanken. Aber reicht das aus?
Und ewig grüßt das "Zahlentier"

Aus der Serie: wo bleibt Niedersachsen

Fest steht, dass der niedersächsischen Polizei auf allen Ebenen das Wasser bis zum Hals steht. Überstunden, Zusatzdienste, hohe Krankenstände, Überalterung, fehlender Nachwuchs in den kriminalpolizeilichen Dienststellen bei KED, ZKD, ZKI und LKA sind ja nur einige Baustellen. Daneben werden die Qualitätsanforderungen an das Personal gesenkt, wie z. B. aktuell bei der Leitstelle der Polizeihubschrauberstaffel!
Die Entwicklungen im Bereich der Cybercrime und der Eigentumskriminalität lassen uns schaudern. Zwar scheinen die Zahlen bei den Tageswohnungseinbrüchen zurückgegangen zu sein, aber das ist leider eine perspektivische Fehleinschätzung. Ganz im Gegenteil. Die Täter werden im dreister, die Schäden höher und der Bürger steht fassungslos vor seinem geplünderten Heim.

Wir brauchen dringend Konzepte, um gegen marodierende Einbrecherbanden, Enkeltrickbetrüger, Cybercrime usw. vorgehen zu können. Dazu gehört dann auch eine Justiz, die uns unterstützt und einmal durchgreift. Es kann nicht sein, dass festgenommene Wohnungslose und zigfach vorbestrafte Tageswohnungseinbrecher- und einbrecherinnen oder Enkeltrickbetrüger unmittelbar nach der Festnahme laufen gelassen werden, um ihr "Gewerbe" weiterhin ausüben zu können. Übrigens was macht eigentlich die dringend notwendige Vorratsdatenspeicherung mit richterlichen Vorbehalten im Hinblick auf die Auskunftsersuchen?

Hier ist wohl noch viel zu tun und die Politik muss sich gerade auf diesem Sektor überlegen, ob die Mindeststrafen für Wohnungseinbruch noch zeitgemäß sind oder ob es nicht mal an der Zeit ist, hier die Mindeststrafe in den Verbrechenstatbestand zu verlagern.

Gerade die Wohnung ist das Refugium unserer Bürgerinnen und Bürger. Hier muss mehr staatlicher Schutz gewährleistet werden. Dazu gehört neben einer gut ausgebildeten Kripo auch eine entsprechende staatliche Sanktion bei diesen Straftätern.

Oder hat die verantwortliche Politik hier die Schutzinteressen für den Bürger aus den Augen verloren?

Der geschäftsführende Landesvorstand

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