UN-Drogenkontrollrat warnt vor Cannabis-Freigabe: Legalisierung widerspricht Übereinkommen (s.a. ZEIT Online vom 05.03.24)

07.03.2024

Fathromi Ramdlon - Pixabay

Der UN Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf eine Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und den bestehenden internationalen Verträgen, an denen auch die Bundesrepublik als Vertragspartei beteiligt ist, hingewiesen.

Somit wird mithin die Auffassung des BDK bestätigt. Der BDK hat sowohl in seinem Positionspapier vom Juli 2022 als auch in der Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Cannabisgesetzes der Bundesregierung eingehend dargelegt, dass die geplanten Regelungen bzgl. der Legalisierung von Cannabis den bestehenden Verträgen widersprechen. Denn in diesen Verträgen ist unmissverständlich festgelegt, dass der Gebrauch von Cannabis ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt ist.

Unabhängig von dieser Feststellung handelt es sich bei dem geplanten Gesetzesentwurf um ein Regelungsmonster, das gestoppt werden muss. Mit diesem Regelwerk wird letztlich der Kleinhandel legalisiert, was ebenfalls eklatant gegen die internationalen Regelungen verstößt. Trotz vielfältiger Warnungen seitens Rechtskundiger, Sachverständiger und der Ärzteschaft ist es erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit die Ampelregierung auf einer zeitnahen Umsetzung ihrer Legalisierungsbemühungen beharrt und dabei sogar das Votum aller Innenminister der Länder, die sich gegen das Gesetzesvorhaben ausgesprochen haben, unberücksichtigt lässt.