Umsetzung eines schlüssigen Bekämpfungskonzeptes "Cybercrime" lässt immer noch auf sich warten! Nur Aus- und Fortbildung im "Selfmade-Verfahren" reichen nicht aus

03.02.2014

Da sind sie wieder, die Allroundexperten, die glauben durch gezielte Aus- und Fortbildung im "Selfmadeverfahren" bringe die fachlich notwendige und qualifizierte Sachbearbeitung voran. Der BDK hat schon vor 5 Jahren eine qualifizierte Fortbildung von Ermittlern eingefordert. Leider wurde nur minimal die personelle Empfehlung der Landesarbeitsgruppe IuK-Kriminalität nach speziellen Fachdienststellen umgesetzt.
Umsetzung eines schlüssigen Bekämpfungskonzeptes "Cybercrime" lässt immer noch auf sich warten! Nur Aus- und Fortbildung im "Selfmade-Verfahren" reichen nicht aus

 

Im LKA wurde das Dez. 38 eingerichtet und bei den ZKI'en sollten jeweils 5 (ausgebildete) Sachbearbeiter für die Bearbeitung von Cybercrime eingesetzt werden, was so zahlenmäßig leider nicht konsequent umgesetzt wurde. Die Einrichtung eines Fachbereichs Cybercrime innerhalb der Fachkommissariate 3 bei den Polizeiinspektionen, oder gar spezielle Fachkommissariate, die sich beispielsweise in Hessen bewährt haben, wurde wider besserem Wissens nicht vorangetrieben.

In den vergangenen Jahren wurde der Bedarf an speziellen Fachbereichen anhand nicht ausreichender Fallzahlen aus der Kriminalstatistik verkannt. Die überwiegende Anzahl der Cybercrime-Verfahren wird gem. PKS-Richtlinien jedoch nicht in der PKS abgebildet. Aufgrund der subjektiv steigenden Kriminalität im Bereich der Cybercrime im weiteren und engeren Sinn könnten nun, so erste Signale, in den ZKD'en spezielle Fachbereiche Cybercrime eingerichtet werden.

Dringend werden qualifizierte junge Ermittlerinnen und Ermittler, z. B. mit Informatikstudium, für diesen Bereich benötigt. Dieser Anspruch ist nicht altersdiskriminierend zu werten. Das bedeutet, dass nicht erst eine 20-jährige Verwendung im Einsatzbereich Voraussetzung für die Spezialisierung in der Bekämpfung der Cybercrime sein darf. Die Ermittlungen im Bereich Cybercrime erfordern eine spezielle und langwierige Ausbildung, die durch regelmäßige Fortbildung aktualisiert werden muss.

Wenn dieses Deliktsfeld als eines der Aufgabenschwerpunkte der Strategie 2020 gelten soll, dann brauchen die ZKD'en hier auch die entsprechende Anzahl von "organisationswesentlichen" und qualifizierten Dienstpostenbewertungen im Bereich A11/12 und höher! Selbst die Telekom berichtete anlässlich der vom BDK initierten Berliner Sicherheitsgespräche von großen Problemen geeignetes und qualifiziertes Personal am "Freien Markt" zu bekommen. Selbst Gehaltsangebote von 33% mehr über Tarif führten nicht zum Erfolg.

Da will die Landespolizei mithalten?


Der geschäftsführende Landesvorstand

 

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