Überlastete Gerichte, falsche Struktur oder woran mangelt es der Justiz?
05.04.2016
„Tatort“ war in diesem Fall das Landgericht Schwerin. Vier in einem Verfahren der Rauschgiftkriminalität Angeklagte sind nach sechs Monaten dauernder Untersuchungshaft nun wieder auf freien Fuß, weil es dem Gericht wegen Überlastung nicht gelang, den Prozess zu eröffnen. So verfügte es das Oberlandesgericht (OLG) in seiner nachvollziehbaren und rechtstaatlichen Entscheidung. Das OLG stellte im Rahmen seiner Prüfung auch fest, dass offensichtlich „ein tiefgreifendes Strukturproblem“ beim Gericht in Schwerin herrsche.
Das verantwortliche Justizministerium hingegen will eine Lösung innerhalb des Landgerichtes erreichen und keinesfalls zusätzliche Richter einstellen. Dafür wird wohl eine Überlastung stillschweigend hingenommen, denn bis zum Sommerbeginn sollen dem Gericht keine neuen allgemeinen Haftsachen mehr vorgelegt werden.
Wenn auch vor vier Jahren bereits ein ähnlicher Vorgang zu verzeichnen war fällt doch auf, dass nach Umsetzung einer heftig kritisierten Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern ein Oberlandesgericht feststellen musste, dass „ein tiefgreifendes Strukturproblem“ vorliegt. Spätestens jetzt sehen wir als Berufsvertretung eines Teiles der Strafverfolgungsbehörden den Zeitpunkt gekommen, seitens des Justizministeriums sachlich und losgelöst von finanziellen Überlegungen die Gerichtsstrukturreform einmal zu überdenken und gemeinsam mit den Praktikern nach wirksamen Lösungen zu suchen.
Vielleicht mangelt es einigen Verantwortlichen nur am Willen, bestehende Probleme anzuerkennen und zur Behebung in eine sachliche Debatte einzutreten.